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Ungleichbehandlung bei der Terminvergabe?

Die Bundesregierung soll prüfen, ob die aktuelle Rechtslage bei der Terminvergabe in Arztpraxen zu einer Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Krankenversicherten führt. Dies geht aus einer am 21. März 2025 gefassten Entschließung des Bundesrats hervor.

Die Bundesregierung soll zudem ermitteln, ob durch eine Änderung von Vorschriften ein gleicher Zugang zur ärztlichen Versorgung für alle Patienten sichergestellt werden könne, damit gesetzliche Versicherte genauso schnell einen Arzttermin erhalten wie Privatpatienten.

Der Zugang zu schneller medizinischer Versorgung sei Grundvoraussetzung für ein gerechtes Gesundheitssystem, so der Bundesrat. Dieser Zugang müsse allen Personen unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort oder der Frage, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, möglich sein.

Neue Lösungsansätze denkbar

Um etwaige Ungleichheiten bei der Terminvergabe abzubauen, sollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf ihre Auswirkungen hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Auch neue Lösungsansätze seien dabei in Betracht zu ziehen. Als Beispiele nennt die Länderkammer Kontingente für Privatversicherte, Mindestquoten für gesetzlich Versicherte oder finanzielle Anreize für Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugestellt. Sie bestimmt selbst, wann sie sich damit befasst - feste Fristen sind nicht vorgesehen.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 24.03.2025

04.03.2024

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Prozesskosten zur Erlangung eines nachehelichen Unterhalts sind nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Zahlungen im Rahmen des Realsplittings versteuern muss. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) – entgegen dem

21.01.2025

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