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Schiedsspruch zur Pflegehilfsmittel-Versorgung
Ab dem 1. Juni 2025 gelten neue Rahmenbedingungen in der Pflegehilfsmittel-Versorgung. Apotheken erwarten eine Reihe an bürokratischen Entlastungen.
In Deutschland haben rund 3,8 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Apotheken beraten und versorgen diese Personen hierzu.
Nach einem nun abgeschlossenen Schiedsverfahren zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband müssen die Pflegekassen künftig die beliefernden Apotheken unverzüglich darüber zu informieren, wenn Patienten einen anderen Leistungserbringer wählen. Dadurch soll das Ausfallrisiko für die Apotheken sinken.
Beim Abrechnungsverfahren entfallen für die Apotheken zudem bürokratische Vorgaben, die durch digitale Dokumentationsprozesse ersetzt werden können. Außerdem dürfen künftig keine Kosten mehr für die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) von den Pflegekassen oder deren Dienstleistern erhoben werden. Auch haben die Apotheken mehr Möglichkeiten und mehr Transparenz bei der Rechnungskorrektur.
(ABDA / STB Web)
Artikel vom 08.04.2025
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Prozesskosten zur Erlangung von Unterhalt
Prozesskosten zur Erlangung eines nachehelichen Unterhalts sind nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Zahlungen im Rahmen des Realsplittings versteuern muss. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) – entgegen dem